Welches Gericht ist zuständig?
Kanzlei
Gericht sind wie Behörden. Sie müssen "zuständig" sein. Es gibt aber wesentliche Unterschiede. Wenn Sie in Winsen wohnen, ist statt Winsen nicht ein Gericht in München für Ihren Abwasserbescheid zuständig. Vielleicht aber bei einem Unterhaltsrechtsstreit oder einer Scheidung.
Normalerweise ist immer das Gericht zuständig, wo der Gegner wohnt. Davon gibt es aber viele Ausnahmen und im Familienrecht sind diese Regelungen vom Grundgedanken her immer an den "Eheort" oder dem Wohnsitz eines minderjährigen Kindes angebunden.
Scheidung:
Grundsätzlich immer dort, wo man zu Ehezeiten gewohnt hat, sofern ein Ehepartner im dortigen Gerichtsbezirk noch wohnt. Wenn es minderjährige gemeinsame Kinder gibt, immer dort, wo diese bei Einreichung des Scheidungsantrages ihren Lebensmittelpunkt haben. Ansonsten bei Gericht des Wohnsitzes des Antraggegners. Diese Zuständigkeitsleiter kann manchmal zu überraschenden Ergebnissen führen, lassen Sie sich nicht gleich verrückt machen, wir können entweder eine einvernehmliche vernünftige Lösung finden, oder müssen ggf. mit auswärtigen Kollegen bzw. Kolleginnen zusammenarbeiten. Ich fahre natürlich auch nach München. Gegen eine Haxe im Paulaner habe ich nichts einzuwenden, es muss für Sie aber wirtschaftlich bleiben.
Unterhalt:
Wenn eine Scheidung anhängig ist, immer beim Gericht des Scheidungsverfahrens. Sonst beim Gericht des Antraggegners, bei minderjährigen Kindern immer an deren Wohnsitz.
Sonstige Folgesachen (Güterrecht usw.):
Kommt darauf an.
Im Landkreis Harburg gibt es zwei Familiengerichte: Winsen (Luhe) und Tostedt. In "normalen" Zivilsachen ist als Brufungsgericht entweder das Landgericht Lüneburg für Winsen oder Stade für Tostedt zuständig. In Familiensachen ist das Beschwerdegericht das Oberlandesgericht in Celle.
Das Familiengericht Winsen ist u.a. zuständig für:
Winsen (Luhe), Ashausen, Bahlburg, Borstel, Drage, Egestorf, Eyendorf, Garlstorf, Garstedt, Gödensdorf, Handeloh, Hanstedt, Laßrönne, Marschacht, Maschen, Marxen, Pattensen, Roydorf, Salzhausen, Schnede, Seevetal, Stelle, Stöckte, Tespe, Thieshope,Toppenstedt, Vierhöfen, Wistedt, Wulfsen
Das Familiengericht Tostedt ist zuständig für:
Tostedt, Buchholz, Jesteburg, Hollenstedt, Rosengarten und Neu Wulmsdorf mit den dazugehörigen Ortschaften wie Appel, Ardesdorf, Bachheide, Bendesdorf, Bötersheim, Dibbersen, Dohren, Drestedt Ehestorf, Elstorf, Emmen, Emsen, Ewersen, Halvesbostel, Handeloh, Heidenau, Holm, Hollenstedt, Inzmühlen, Kakenstorf, Klecken, Leversen, Moisburg, Nenndorf, Ohlenbüttel, Oldendorf, Otter, Rade, Rübke, Seppensen, Sottorf, Todtglüsingen, Tötensen, Vaeloh, Vaensen, Vahrendorf, Welle, Wörme, Wümme und Wüstenhöfen.