Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG
Gebühren
Gebühren und Kosten
"Guter Rat ist teuer". Im Ergebnis sicher nicht. Aber kostenlos kann und darf ein Rechtsanwalt nicht arbeiten.
Also: Gebühren und Kosten fallen stets bei rechtsanwaltlicher Beratung bzw. Vertretung an, denn es ist gesetzlich geregelt, dass Rechtsanwälte nicht kostenlos beraten dürfen.
Der Rechtsanwalt kann für seine Tätigkeiten die Gebühren nach dem seit dem 1.8.2013 geltenden RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnen oder mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung treffen. Das RVG unterscheidet Festgebühren und Rahmengebühren:
Festgebühren fallen meist für gerichtliche Tätigkeiten im Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht an. Sie orientieren sich am Gegenstands- bzw. Streitwert.
Rahmengebühren sieht das Gesetz überwiegend für aussergerichtliche Tätigkeiten sowie für die Gebiete Straf- und Sozialrecht vor.
Seit dem 01.07.2006 ist für die Beratung und für die Erstattung von Rechtsgutachten sowie für die Mediation keine konkret bestimmte Gebühr mehr vorgesehen. Der Rechtsanwalt und der Mandant sollen eine Honorarvereinbarung über die Rechtsanwaltsgebühren treffen. Ich berate Sie gerne über die Berechnung der Gebühren nach dem RVG und über die Möglichkeiten und Inhalte einer Honorarvereinbarung.
Für eine Erstberatung entsteht im Regelfall je nach zeitlichem Umfang und Schwierigkeitsgrad eine Gebühr zwischen € 100,00 und € 190,00 (zzgl. MwSt.) .
Grundsätzlich trägt der Mandant die Anwaltskosten selbst. Ausnahmen kann es geben, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt - bitte bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen zur ersten Besprechung mit.
Beachten Sie aber: Rechtsschutzversicherungen vereinbaren gerne eine Selbstbeteiligung.
Gerichtskosten
Die anfallenden Gerichtsgebühren müssen als Vorschuss vom Kläger eingezahlt werden, da ansonsten die Gerichte grundsätzlich nicht tätig werden. Ich gebe Ihnen gerne Auskunft zur Höhe der Gerichtskosten in Ihrem konkreten Fall.