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Rechtsgebiete
Das allgemeine Zivilrecht, also Ansprüche z.B. aus vertraglichen Ansprüchen oder die Abwehr solcher Ansprüche, die nicht das Familien- oder Erbrecht betreffen, bearbeite ich nur in Ausnahmefällen.
Anwaltswitze gibt es ohne Ende. Einfach googeln, vieles trifft es, aber auch Bösartigkeiten haben ihren Charme.