Sie befinden sich auf der Unterseite: Zivilrecht
Rechtsgebiete
Das allgemeine Zivilrecht, also das Geltendmachen von Ansprüchen z.B. aus vertraglichen Ansprüchen oder die Abwehr solcher Ansprüche, die nicht das Familien- oder Erbrecht betreffen, bearbeite ich nur in Ausnahmefällen.
![](images/notdurft_17689.jpg)
Anwaltswitze gibt es ohne Ende. Einfach googeln, vieles trifft es, aber auch Bösartigkeiten haben ihren Charme.