Corona
Kanzlei
CORONA- Wie läuft es beim Anwalt
Immer noch ist der Umgang miteinander von Abstand und Vorsicht geprägt.
Sie wollen sich nicht anstecken, meine Mitarbeiter und ich möchten uns ebenfalls nicht gefährden. Auch wenn wir geimpft sind. Bitte weisen Sie vor der Besprechung Ihren Impfstatus nach. Sollten Sie nicht geimpft sein, und hierfür medizinische Gründe haben, so sind Sie trotzdem willkommen, ich bitte aber um eine Information zu Beginn der Besprechung. Sollten Sie die prinzipielle Auffassung vertreten, sich nicht impfen lassen zu müssen, sehen Sie bitte von einer Terminsvereinbarung ab.
Ich beschränke die direkten Besprechungen in meinem Büro auf ein Mindestmaß, allerdings sind im Familien- und Erbrecht die direkten Gespräch aber häufig nicht zu vermeiden. Die Sachverhalte sind regelmäßig komplex und manchmal auch kompliziert. Per Email arbeite ich ausschließlich bei der Übersendung von Unterlagen und Abstimmung von Verträgen: wenn es schnell gehen muss. Telefonisch ist eine Beratung unter bestimmten Umständen durchführbar.
Zu den Besprechungen sind maximal 2 Personen möglich, Sitz- und Tischbereiche werden grundsätzlich zu jeder Besprechung mit Isopropanol abgesprüht und desinfiziert. Ein Mund/Nasenschutz ist immer noch sinnvoll.
Ich war 25 Jahre beim Roten Kreuz u.a. als Ausbilder in einer Bereitschaft für Unterkunft, Betreuung, Versorgung und Pflege tätig. Wir haben bereits in den 80ern auch Übungen im Bereich epidemiologischer Absicherung durchgeführt, ich hoffe, den Spagat zwischen pragmatischem, d.h. umsetzbarem Verhalten und sinnvoller Absicherung hin zu bekommen. Bitte berücksichtigen Sie dies auch bei Ihrem Verhalten, dann können wir Ihre rechtlichen Probleme auch in Coronazeiten verantwortungsvoll lösen.